Allgemeine Geschäftsbedingungen der Delphin Werkstätten des Sozialdienstes Katholischer Frauen (SKF) e.V. Berlin
- Allgemeines, Geltungsbereich
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit
unseren Kunden. - Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil,
als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in
jedem Fall beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. - Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden,
Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für
den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung
maßgebend. - Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsabschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben
sind (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Textform. - Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine
derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit
- Angebot und Vertragsabschluss
- Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich. Sie sind lediglich
Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. - Die Bestellung des Kunden ist ein bindender Antrag auf Abschluss eines Vertrags. Der Kunde ist an seinen
Antrag zwei Wochen gebunden. Die Annahmeerklärung der Bestelung erfolgt durch Zusendung einer
schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden. - Aufträge werden unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung anerkannten Regeln der Technik
ausgeführt.
- Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich. Sie sind lediglich
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Sämtliche Preise verstehen sich ab Werkstatt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für
Verpackung und Versicherung trägt der Kunde, sondern nichts anderes vereinbart wird. Der Rechnungsbetrag
ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der
Ware. - Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Preis ist während des Verzugs zum
jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines
weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen
Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. - Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleibt Nr. 6.6 dieser AGB
unberührt. - Erhöhen sich nach Vertragsschluss und vor Lieferung unsere Gestellungskosten (Materialkosten,
Personalkosten, Energiepreise, Abgabenerhöhung) um mehr als 5Prozent, sind wir berechtigt, den
vereinbarten Leistungspreis entsprechend anzupassen. - Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Preis durch mangelnde
Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z. B. durch Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung
und gegebenenfalls nach Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. (§ 321 BGB). Bei Verträgen
über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort
erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
- Sämtliche Preise verstehen sich ab Werkstatt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für
- Liefertermine und Fristen
- Liefertermine oder Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Die Einhaltung
der Liefer- und Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Pflichten des Kunden voraus. Die Lieferfrist beginnt insbesondere nicht, bevor der Kunde alle eventuell
von ihm zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, Leistungen vereinbarter Anzahlungen
etc. an uns übergeben hat. - Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht erfüllen
können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und
gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen
Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine
bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der
Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige
Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen
haben. Unsere gesetzlichen Rücktritts und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über
die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. Unmöglichkeit oder
Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die
Rücktrittsund Kündigungsrechte des Kunden. - Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird
die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nichts anderes vereinbart
ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg,
Verpackung) selbst zu bestimmen. - Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit
der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der
Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person
oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist dies für den Gefahrübergang maßgebend. Auch
im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts
entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. - Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere
Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus
entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür
berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % des Bestellpreises ohne Abzüge. Der Nachweis
eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen,
angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt: die Pauschale ist aber auf weitergehende
Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur
ein wesentlicher geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
- Liefertermine oder Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Die Einhaltung
- Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung alle unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag
und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderung) behalten wir uns das Eigentum an den
verkauften Waren vor. - Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten
Forderung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörende Ware
erfolgen. - Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Preises sind wir
berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des
Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Preis nicht,
dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist
zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften
entbehrlich ist. - Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden
Bestimmungen:Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer
Waren entstehenden Erzeugnisse, zu deren vollen Wert. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder
Verbindung mit Waren Dritte deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der
Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das Entstehen
der Erzeugnisse, das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt
der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem
Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Absatz 2 genannten Pflichten des
Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderung.Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt Wir verpflichten uns, die Forderung
nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger
Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der
Käufer uns die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Dritten) dieAblretung
mitteilt.Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheit unsere Forderungen um mehr als 10 Prozent, werden wir
auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
- Bis zur vollständigen Bezahlung alle unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag
- Mängelansprüche
- Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minder-lieferung
sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften,
soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen
Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479
BGB). - Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene
Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten
Produktbeschreibungen, sowohl des Kunden/Auftraggebers als auch des Auftragnehmers. Die
Produktbeschreibungen werden der anderen Vertragspartei vor der Bestellung überlassen oder in gleicher
Weise, wie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag einbezogen. - Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob
ein Mangel vorliegt oder nicht Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter, z. B.
Werbeaussagen übernehmen wir jedoch keine Haftung. - Die Mängelansprüche des Käufers, soweit er Kaufmann im Rechtssinn ist, setzen voraus, dass er seinen
gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377, 381 HGB nachgekommen ist. Zeigt sich bei
der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen.
Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung
nur der Zugang bei uns entscheidend ist. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der
Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab
Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier die Frist nur gewahr ist, wenn innerhalb der zwei
Wochen die Anzeige bei uns eingeht. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder
Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. - Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Kunde zunächst nur Nachbesserung verlangen. Wir werden
die mangelhaften Teile nach unserer Wahl entweder reparieren oder ersetzen. - Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den
fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel
angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. - Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben,
insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns
der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. - Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch
ein Mängelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen
Kosten vom Käufer ersetzt verlangen. - Wenn die Nacherfüllung fehl geschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende
angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der
Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht
jedoch kein Rücktrittsrecht. - Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach
Maßgabe von Ziffer 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
- Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minder-lieferung
- Sonstige Haftung
- Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmung
nichts anders ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen
Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. - Auf Schadensersatz haften wir-gleich aus welchem Rechtsgrund -bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Bei
einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit; b)für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere
Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. - Die sich aus Absatz 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig
verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für
Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz. - Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder
kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers
(insbesondere gemäß §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
- Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmung
- Verjährung
- Abweichend von § 438 I Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach und
Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit
der Abnahme. - Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter bei Arglist des
Verkäufers und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher. - Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertraglich und außervertragliche
Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einen Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung
der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungen, §§ 195, 199 BGB würden im Einzelfall zu einer kürzeren
Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.
Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß Ziffer 7 ausschließlich die gesetzlichen
Verjährungsfristen.
- Abweichend von § 438 I Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach und
- Urheberrecht
- Wir behalten uns sämtliche Urheberrechte an den von uns im Zusammenhang mit der Durchführung des
Vertrags hergestellten Zeichnung, Plänen und Entwürfen vor. Der Kunde darf diese ohne unsere
ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder an Dritte weitergeben, noch in sonstiger Weise verwenden. - Erbringen wir unsere Leistungen nach Zeichnung, Plänen, Entwürfen oder sonstigen Vorgaben des Kunden,
so stellt unser dieser von allen Ansprüchen Dritter wegen Schutzrechtsverletzung frei. - Der Kunde wird uns sämtliche zur Erbringung der vertraglichen Leistung benötigten Informationen und
Unterlagen auf entsprechende Anforderung hin unverzüglich zur Verfügung stellen.
- Wir behalten uns sämtliche Urheberrechte an den von uns im Zusammenhang mit der Durchführung des
- Datenschutz
- Die Delfin-Werkstätten erheben, speichern und nutzen die persönlichen Daten des Kunden unter
Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes,
ausschließlich zur Auftragsabwicklung sowie zur Information über neue Angebote. Die Daten werden
unbeteiligten Dritten nicht zur Verfügung gestellt. Das Überlassen von personenbezogenen Daten ist
freiwillig. Der Kunde hat das Recht, personenbezogene Daten jederzeit löschen zu lassen.
- Die Delfin-Werkstätten erheben, speichern und nutzen die persönlichen Daten des Kunden unter
- Gerichtsstand
- Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlich – auch internationaler – Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebende Streitigkeiten unser
Geschäftssitz in Berlin. Zuständiges Amtsgericht ist das Amtsgericht Pankow-Weissensee. Wir sind jedoch
auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.
- Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
Delfin-Werkstätten des Sozialdienstes Katholischer Frauen e.V. Berlin
Stand: September 2017