AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Delphin Werkstätten des Sozialdienstes Katholischer Frauen (SKF) e.V. Berlin

 

  1. Allgemeines, Geltungsbereich
    1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit
      unseren Kunden.
    2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder
      ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil,
      als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in
      jedem Fall beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
      Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
    3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden,
      Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für
      den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung
      maßgebend.
    4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsabschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben
      sind (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer
      Wirksamkeit der Textform.
    5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine
      derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Allgemeinen
      Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
  2. Angebot und Vertragsabschluss
    1. Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich. Sie sind lediglich
      Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
    2. Die Bestellung des Kunden ist ein bindender Antrag auf Abschluss eines Vertrags. Der Kunde ist an seinen
      Antrag zwei Wochen gebunden. Die Annahmeerklärung der Bestelung erfolgt durch Zusendung einer
      schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden.
    3. Aufträge werden unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung anerkannten Regeln der Technik
      ausgeführt.
  3. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Sämtliche Preise verstehen sich ab Werkstatt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für
      Verpackung und Versicherung trägt der Kunde, sondern nichts anderes vereinbart wird. Der Rechnungsbetrag
      ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der
      Ware.
    2. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Preis ist während des Verzugs zum
      jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines
      weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen
      Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
    3. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch
      rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleibt Nr. 6.6 dieser AGB
      unberührt.
    4. Erhöhen sich nach Vertragsschluss und vor Lieferung unsere Gestellungskosten (Materialkosten,
      Personalkosten, Energiepreise, Abgabenerhöhung) um mehr als 5Prozent, sind wir berechtigt, den
      vereinbarten Leistungspreis entsprechend anzupassen.
    5. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Preis durch mangelnde
      Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z. B. durch Antrag auf Eröffnung des
      Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung
      und gegebenenfalls nach Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. (§ 321 BGB). Bei Verträgen
      über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort
      erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
  4. Liefertermine und Fristen
    1. Liefertermine oder Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Die Einhaltung
      der Liefer- und Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
      Pflichten des Kunden voraus. Die Lieferfrist beginnt insbesondere nicht, bevor der Kunde alle eventuell
      von ihm zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, Leistungen vereinbarter Anzahlungen
      etc. an uns übergeben hat.
    2. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht erfüllen
      können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und
      gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen
      Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine
      bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der
      Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige
      Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen
      haben. Unsere gesetzlichen Rücktritts und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über
      die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. Unmöglichkeit oder
      Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die
      Rücktrittsund Kündigungsrechte des Kunden.
    3. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird
      die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nichts anderes vereinbart
      ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg,
      Verpackung) selbst zu bestimmen.
    4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit
      der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs
      und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der
      Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person
      oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist dies für den Gefahrübergang maßgebend. Auch
      im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts
      entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
    5. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere
      Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus
      entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür
      berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % des Bestellpreises ohne Abzüge. Der Nachweis
      eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen,
      angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt: die Pauschale ist aber auf weitergehende
      Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur
      ein wesentlicher geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
  5. Eigentumsvorbehalt
    1. Bis zur vollständigen Bezahlung alle unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag
      und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderung) behalten wir uns das Eigentum an den
      verkauften Waren vor.
    2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten
      Forderung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns
      unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörende Ware
      erfolgen.
    3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Preises sind wir
      berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des
      Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Preis nicht,
      dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist
      zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften
      entbehrlich ist.
    4. Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
      weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden
      Bestimmungen:

      Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer
      Waren entstehenden Erzeugnisse, zu deren vollen Wert. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder
      Verbindung mit Waren Dritte deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der
      Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das Entstehen
      der Erzeugnisse, das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

      Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt
      der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem
      Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Absatz 2 genannten Pflichten des
      Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderung.

      Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt Wir verpflichten uns, die Forderung
      nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in
      Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger
      Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der
      Käufer uns die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen
      Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Dritten) dieAblretung
      mitteilt.

      Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheit unsere Forderungen um mehr als 10 Prozent, werden wir
      auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

  6. Mängelansprüche
    1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minder-lieferung
      sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften,
      soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen
      Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479
      BGB).
    2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene
      Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten
      Produktbeschreibungen, sowohl des Kunden/Auftraggebers als auch des Auftragnehmers. Die
      Produktbeschreibungen werden der anderen Vertragspartei vor der Bestellung überlassen oder in gleicher
      Weise, wie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag einbezogen.
    3. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob
      ein Mangel vorliegt oder nicht Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter, z. B.
      Werbeaussagen übernehmen wir jedoch keine Haftung.
    4. Die Mängelansprüche des Käufers, soweit er Kaufmann im Rechtssinn ist, setzen voraus, dass er seinen
      gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377, 381 HGB nachgekommen ist. Zeigt sich bei
      der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen.
      Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung
      nur der Zugang bei uns entscheidend ist. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der
      Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab
      Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier die Frist nur gewahr ist, wenn innerhalb der zwei
      Wochen die Anzeige bei uns eingeht. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder
      Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
    5. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Kunde zunächst nur Nachbesserung verlangen. Wir werden
      die mangelhaften Teile nach unserer Wahl entweder reparieren oder ersetzen.
    6. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den
      fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel
      angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
    7. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben,
      insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns
      der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
    8. Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
      Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch
      ein Mängelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen
      Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.
    9. Wenn die Nacherfüllung fehl geschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende
      angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der
      Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht
      jedoch kein Rücktrittsrecht.
    10. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach
      Maßgabe von Ziffer 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
  7. Sonstige Haftung
    1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmung
      nichts anders ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen
      Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
    2. Auf Schadensersatz haften wir-gleich aus welchem Rechtsgrund -bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Bei
      einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
      der Gesundheit; b)für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung,
      deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
      Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere
      Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
    3. Die sich aus Absatz 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig
      verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für
      Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
    4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder
      kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers
      (insbesondere gemäß §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
      Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
  8. Verjährung
    1. Abweichend von § 438 I Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach und
      Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit
      der Abnahme.
    2. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter bei Arglist des
      Verkäufers und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher.
    3. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertraglich und außervertragliche
      Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einen Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung
      der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungen, §§ 195, 199 BGB würden im Einzelfall zu einer kürzeren
      Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.
      Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß Ziffer 7 ausschließlich die gesetzlichen
      Verjährungsfristen.
  9. Urheberrecht
    1. Wir behalten uns sämtliche Urheberrechte an den von uns im Zusammenhang mit der Durchführung des
      Vertrags hergestellten Zeichnung, Plänen und Entwürfen vor. Der Kunde darf diese ohne unsere
      ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder an Dritte weitergeben, noch in sonstiger Weise verwenden.
    2. Erbringen wir unsere Leistungen nach Zeichnung, Plänen, Entwürfen oder sonstigen Vorgaben des Kunden,
      so stellt unser dieser von allen Ansprüchen Dritter wegen Schutzrechtsverletzung frei.
    3. Der Kunde wird uns sämtliche zur Erbringung der vertraglichen Leistung benötigten Informationen und
      Unterlagen auf entsprechende Anforderung hin unverzüglich zur Verfügung stellen.
  10. Datenschutz
    1. Die Delfin-Werkstätten erheben, speichern und nutzen die persönlichen Daten des Kunden unter
      Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes,
      ausschließlich zur Auftragsabwicklung sowie zur Information über neue Angebote. Die Daten werden
      unbeteiligten Dritten nicht zur Verfügung gestellt. Das Überlassen von personenbezogenen Daten ist
      freiwillig. Der Kunde hat das Recht, personenbezogene Daten jederzeit löschen zu lassen.
  11. Gerichtsstand
    1. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
      ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlich – auch internationaler – Gerichtsstand
      für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebende Streitigkeiten unser
      Geschäftssitz in Berlin. Zuständiges Amtsgericht ist das Amtsgericht Pankow-Weissensee. Wir sind jedoch
      auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.


Delfin-Werkstätten des Sozialdienstes Katholischer Frauen e.V. Berlin

Stand: September 2017